Analyse des Textes „Der Gesetzgeber ist blind, wenn es gegen Deutsche geht“
Am 26. Januar 2008 erschien auf der Website AG-Rheinland.net ein Artikel mit o.g. Titel, anhand dessen sich beispielhaft die Relativierungs- und Tatsachenverdrehungsversuche der Autoren darstellen lassen. Er beginnt ohne Umschweife mit einer indirekten Relativierung des Holocausts bzw. der volksverhetzenden Thesen der Anfang 2008 wegen Volksverhetzung verurteilten Sylvia Stolz2. Erwähnt wird nur, dass sie „revisionistische Thesen im Bezug auf längst vergangene Zeiten“ geäußert habe. Völlig aus dem Zusammenhang gerissen wird im nächsten Absatz Heribert Illig3 erwähnt, der nach Meinung der Autoren anscheinend auch verurteilt werden müsste, da er „ohne weiteres behauptet, dass schlappe 300 Jahre Mittelalter erfunden sind“. Tatsächlich hat Illig eine entsprechende These vom „Erfunden Mittelalter“4 aufgestellt, welche von Fachwissenschaftlern als unwissenschaftlich, weil methodisch falsch erstellt, zurückgewiesen wird. Dass sich beide Thesen nicht analog betrachten lassen, ergibt sich aber schon allein aus der Tatsache, dass es sich bei dem einen Zeitabschnitt um jüngste deutsche Geschichte und bei letzterem um Rekonstruktionen von mehrere Jahrhunderte alten Geschehnissen handelt. Logischerweise ergibt sich auch nur aus der Leugnung belegter Tatsachen der Straftatbestand der Volksverhetzung, nicht aber aus wissenschaftlich zweifelhaften Schlussfolgerungen über wirklich längst vergangene Zeiten. Hier wird vom Autor versucht, den Eindruck zu erzeugen, das deutsche Rechtssystem sei willkürlich und ungerecht.
Der nächste Abschnitt unter der Überschrift „Man kam bestens ohne §130 StGB aus“ beschäftigt sich mit besagtem Gesetz. Als erstes wird der Abschnitt als komplett sinnlos da wirkungslos abgestempelt und mit der Begründung abgelehnt, dass „man [...] bestens ohne ihm auskam“. Allerdings ist dies eine vollkommen haltlose Behauptung, die nicht begründet wird und daher auch schlecht widerlegbar ist. Mit der Behauptung „Dass mit den [...] Äußerungen das Volk verhetzt werden kann, glauben die Erfinder dieser Vorschrift(en) wohl selbst nicht“ wird das komplette Gesetz in Frage gestellt. Dabei ist es reine Polemik: Dass Gesetze nicht aus Lust und Laune, sondern aufgrund von sich aufzeigenden gesellschaftlichen Missständen erlassen werden, wird außen vor gelassen. Konkret wurde §130 StGB erlassen, um den in den Fünfziger Jahren zunehmenden Diffamierungen von seiten der Altnazis, welche sich in der kurz nach ihrer Gründung wieder verbotenen SRP organisiert hatten, entgegen zu wirken.
Darauf folgt dessen 4. Absatz und, wie um zu belegen, wie ungerecht nach diesem gerichtet würde, ein Verweis auf Äußerungen Eva Herrmanns, die nach Meinung des Autors mit diesem Absatz hätten geahndet werden müssen. Dabei wird nur erwähnt, dass Herrmann die Themen „Wertschätzung der Mutter“ und „Autobahnen“ angesprochen habe, nicht aber, inwiefern die Äußerungen strafbar sein könnten.
Gegen Ende des Artikels werden die Behauptungen immer abstruser: Mit Verweis auf §6 Absatz 1 VStGB wird die gefallene Geburtenrate in der BRD beklagt und „den Politikern und ‘Volksvertretern’“ die Schuld dafür gegeben, dass das „Deutsche Volk“ so verunsichert sei. Schließlich wird noch in Form eines Vergleichs gefragt, wer dem Land mehr geschadet habe: Der Politiker, „der durch persönlichen Ehrgeiz, Gier und sklavenhaften Gehorsam gegenüber Mächtigen“ sein Volk unterdrücke oder der Bürger, der „irgendwelche Gedanken“ (!) äußere. Während ungeklärt bleibt, wer mit den unsozialen Politikern genau gemeint ist, lässt sich ableiten, dass mit den geäußerten Gedanken nicht „irgendwelche“, sondern die einer mehrfach verurteilten Sylvia Stolz gemeint sind. Dies ist wieder eine typische pauschale Verunglimpfung, die es dem (jungen, politisch wenig gebildeten) Leser leicht macht, eine negative Haltung gegenüber „dem Staat“ bzw. „den Politikern“ einzunehmen, nach dem Motto „Jetzt habe ich etwas, gegen das ich protestieren kann!“. Im übrigen sind es tatsächlich weniger die angesprochenen sehr vielen Deutschen, „die einen solch düsteren Eindruck von der Zukunft haben und unter solch schwierigen Bedingungen“ leiden (z.B. Sozialhilfe-Empfänger), bei denen die Kinderzahl so gering ist, das ist allenfalls im Osten der Republik so, als vielmehr eine Mittelschicht, die es sich z.B. aufgrund von Karriere-Vorstellungen zweimal überlegt, Kinder zu bekommen. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass eine niedrige Geburtenrate, wie in allen europäischen Industriestaaten so auch in Deutschland, ein Problem der Wohlstandsgesellschaft ist.
Um dem ganzen noch eins draufzusetzen, bedient sich der Autor gegen Ende des Artikels noch eines rhetorischen Tricks, um §6 Abs. 1 VstGB 5 , der es verbietet, „ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe zu überführen“, für seine Zwecke umzudeuten: 1,5 Mio. in Armut lebende deutsche Kinder seien von der Geborgenheit in die Armut überführt worden, womit sich die Politiker, welche die „Agenda 2010“ vertraten, strafbar gemacht hätten.
2 Sylvia Stolz (* 6. August 1963 in München) ist eine rechtsextreme, mit Berufsverbot belegte Rechtsanwältin aus München. Sie wohnt im nahegelegenen Ebersberg und befindet sich derzeit aufgrund einer Verurteilung (u. a. wegen Volksverhetzung) in Haft. (de.wikipedia.org)
3 Heribert Illig (* 1947 in Vohenstrauß in Bayern) ist ein deutscher Publizist und Verleger, der als Chronologiekritiker bekannt geworden ist. (de.wikipedia.org)
4 Die Theorie vom Erfundenen Mittelalter (auch: Phantomzeit-Theorie oder kurz PHZ) besagt, dass etwa 300 Jahre ab dem 7. Jahrhundert beginnend erfunden wurden. (de.wikipedia.org)
5 Völkermord
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